05/11/2025
❗️Aktivrente auch für Selbstständige - wir zeichnen mit!
Die Bundesregierung will ab 2026 die sogenannte Aktivrente einführen. Das bedeutet: Überschreiten Angestellte die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt von 66 Jahren und 4 Monaten, könnten sie 2.000 €/Monat steuerfrei dazuverdienen.
Dadurch käme es zu Steuerersparnissen von bis zu 919 €/Monat - zunächst ein begrüßenswerter Anreiz, wenn gewollt, auch über das Renteneintrittsalter hinaus zu arbeiten.
➡️Das Problem:
Die so gedachte Aktivrente soll nur für Angestellte, nicht aber für Selbstständige gelten.
➡️Die Begründung:
Selbstständige würden ohnehin weiterarbeiten, es müssten demnach keine Anreize gesetzt werden.
Diese Ungerechtigkeit würde sich auch innerhalb des Hebammenberufs widerspiegeln, denn selbstständige Hebammen hätten ebenfalls keinen Anspruch auf die Aktivrente- im Gegensatz zu den Kolleg*innen im Angestelltenbereich.
Außerdem sind freiberufliche Hebammen Teil des gesetzlichen Rentensystems, sie zahlen ins gesetzliche System ein, haben aber nicht die Möglichkeit (so wie andere Selbstständige), aus diesem System auszutreten. Die Aktivrente könnte also gerade für Hebammen ein gutes Angebot sein!
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Selbstständigenverbände (BAGSV) und der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V. eine Petition gestartet, in der sie die politischen Entscheider*innen dazu auffordern, die Aktivrente auch für Selbstständige einzuführen.
Wir als DHV begrüßen diesen Vorstoß und unterstützen die Petition gemeinsam mit mehr als 30 weiteren Verbänden.🤝
‼️Und ihr könnt das auch: Noch bis zum 14.11.2025 könnt ihr sie auf openPetition unterzeichnen und gern teilen:
https://tinyurl.com/4npyhz26
ℹ️Weitere Info dazu findet ihr die aktuelle Stellungnahme zum Entwurf des Aktivrentengesetzes, den auch der DHV mitgezeichnet hat, auf unserer Seite unter:
➡️ hebammenverband.de/berufspolitik
Danke für eure Unterstützung - jede Stimme zählt!💪