03/12/2025
Mythen in der Ersten Hilfe: "𝗜𝗰𝗵 𝗺𝘂𝘀𝘀 𝗶𝗺𝗺𝗲𝗿 𝘀𝗼𝗳𝗼𝗿𝘁 𝗛𝗲𝗹𝗳𝗲𝗻, 𝗲𝗴𝗮𝗹 𝗼𝗯 𝗶𝗰𝗵 𝗱𝗮𝗯𝗲𝗶 𝗶𝗻 𝗚𝗲𝗳𝗮𝗵𝗿 𝗴𝗲𝗿𝗮𝘁𝗲 𝗼𝗱𝗲𝗿 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁."
Nein, Sie müssen nicht ohne Rücksicht auf eigene Verluste handeln. Die Pflicht zur Ersten Hilfe gilt nur, wenn sie zumutbar ist und Sie sich keiner erheblichen eigenen Gefahr aussetzen. Das bedeutet, dass Sie in jedem Fall 𝘇𝘂𝗲𝗿𝘀𝘁 𝗱𝗶𝗲 𝗲𝗶𝗴𝗲𝗻𝗲 𝗦𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿𝗵𝗲𝗶𝘁 gewährleisten müssen. Das Wichtigste ist jedoch, dass Sie immer den Notruf wählen (112), die Unfallstelle sichern und versuchen, so gut es Ihnen möglich ist, Hilfe zu leisten.
𝗪𝗮𝘀 𝗶𝘀𝘁 𝘇𝘂 𝘁𝘂𝗻?
📍Sicherheit geht vor: Sichern Sie zuerst die Unfallstelle, damit keine weiteren Personen zu Schaden kommen.
📍Notruf absetzen: Wählen Sie die Notrufnummer 112. Die Rettungsdienste können Ihnen sagen, was zu tun ist.
📍Hilfe leisten (sofern zumutbar): Leisten Sie Erste Hilfe, soweit es Ihnen nach Ihren Fähigkeiten und Kenntnissen zumutbar ist. Das kann von einfachen Dingen wie Ansprechen oder Halten der Hand bis zu lebensrettenden Maßnahmen reichen.
📍Keine Angst vor Fehlern: Das Schlimmste ist, gar nichts zu tun. Handeln Sie nach Ihren Fähigkeiten und Kenntnissen. Nur grob fahrlässiges Handeln kann schadensersatzpflichtig sein.
𝗥𝗲𝗰𝗵𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗚𝗿𝘂𝗻𝗱𝗹𝗮𝗴𝗲
📍Strafgesetzbuch (§ 323c): Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr nicht hilft, obwohl es erforderlich und ihm zumutbar ist (insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten), macht sich der unterlassenen Hilfeleistung strafbar.
📍Verhältnismäßigkeit: Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst einer erheblichen Gefahr auszusetzen, um jemandem zu helfen.