04/11/2025
Ruhezeiten und Nutzungszeiten spielen eine wichtige Rolle bei der Planung einer Grabstelle.
Während die Ruhezeit die gesetzlich festgelegte Mindestdauer beschreibt, in der eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf, bezeichnet die Nutzungszeit den Zeitraum, für den ein Grab erworben wird.
So können Gräber beispielsweise für 40 Jahre gekauft werden (Nutzungszeit), während die Ruhezeit bei 25 Jahren liegt. Das bedeutet, dass die Grabstätte auch nach Ablauf der Ruhezeit weiterhin gestaltet und gepflegt werden darf, solange die Nutzungszeit noch läuft.
Die jeweiligen Bestattungsgesetze der Regionen definieren individuelle Mindestruhezeiten, die in der Regel zwischen 20 und 30 Jahren variieren. Ebenso kann die Nutzungszeit je nach Friedhofsordnung zwischen 20 und 40 Jahren liegen.