14/11/2025
In seiner Pressemitteilung begrüßt der Verband den vom Gesundheitsausschuss des Bundestages gebilligten Gesetzentwurf zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG). Die Novelle zielt darauf ab, den Missbrauch von Distickstoffmonoxid (Lachgas), Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) einzudämmen, die zunehmend als Rauschmittel oder als sogenannte K.O.-Tropfen bei Sexualstraftaten eingesetzt werden.
„Das Gesetz setzt ein wichtiges Signal: Der Schutz junger Menschen und die Verhinderung traumatischer Gewalterfahrungen müssen Vorrang vor kommerziellen Interessen haben“, erklärt der Bundesvorsitzende Mathias Heinicke: „Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erleben in ihrer täglichen Arbeit sowohl die psychischen Folgen von Substanzmissbrauch – etwa Angststörungen oder depressive Entwicklungen – als auch die schweren Traumatisierungen nach Gewalttaten, bei denen K.O.-Tropfen eingesetzt wurden.“
Der Appell an die Bundesregierung: Investieren Sie in Aufklärung und Prävention – insbesondere an Schulen, in der Jugendarbeit und in der Gesundheitsbildung!
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