IVT NRW

IVT NRW Ich biete verkehrstherapeutische Maßnahmen zum Zwecke der MPU-Vorbereitung in Form von Einzelgespr?

24/07/2023

Seit dem 01.07.2023 sind die neuen Beurteilungskriterien für Fahreignung in Kraft getreten. Nach diesen Kriterien müssen die MPU-Gutachter ihre Gutachten erstellen, sie entscheiden darüber, ob der Kunde ein positives oder ein negatives Gutachten erhält.

Informieren Sie sich über diese neuen Regularien!

Die Änderungen sind vielfältig und betreffen u.a. die Mindestanforderungen an Abstinenznachweise bzw. screenings, die sich auf 15 Monate (!) - bei einer fortgeschrittenen Alkohol-/Drogenproblematik erhöht haben.
Bei einer Alkoholgefährdung ist jetzt genau definiert, dass das veränderte, reduzierte Trinkverhalten mindestens 6 Monate erprobt sein muss (Trinkkonzept!).

Bei einer Alkoholabhängigkeit kann der Betroffene schon während einer ambulanten oder stationären Entwöhnungsbehandlung mit den Abstinenznachweisen beginnen - der nachgewiesene Zeitraum beträgt 15 Monate.

Von besonderer Bedeutung sind auch die Zeitabstände, die nach einer therapeutischen Maßnahme (Psychotherapie, Verkehrstherapie, Suchtberatung) bis zur MPU eingehalten werden müssen, diese Anforderungen dienen dazu, die Stabilität des Verhaltens zu sichern.
Informieren Sie sich über diese Änderungen - um bei der MPU erfolgreich zu sein. Wir helfen Ihnen gern!

Freudevolle und entspannte Festtage und ein gesundes, energievolles, erfahrungsreiches und erfülltes Jahr 2022 wünscht I...
24/12/2021

Freudevolle und entspannte Festtage und ein gesundes, energievolles, erfahrungsreiches und erfülltes Jahr 2022 wünscht Ihnen Ihre IVT-NRW!

09/03/2021

Einmal mehr erleben wir zur Zeit die unendliche Geschichte - diesmal im Kontext der StVO, die "eigentlich" bis zum 05.03.21 im Bundesrat verabschiedet werden sollte.
Die Verkehrsminister hätten schon längst eine Mehrheit hinbekommen - ganz ohne die CDU/CSU-Verkehrsminister.

Ist es denn wirklich unmöglich von Ministerpräsidenten zu erwarten, dass sie sich für das Einhalten von Verkehrsregeln ernsthaft einsetzen, wobei es um nicht weniger als um die Sicherheit und Gewährleistung von Menschenleben geht?

Alle Kompromissversuche von Seiten der SPD, der Grünen und der Linken im Bundesrat sind bisher an den CDU/CSU Ministerpräsidenten gescheitert. Dabei geht es wie bei der Pandemie um die Unversehrtheit von Menschen, insbesondere um unsere Fußgänger und Radfahrer.

Einmal mehr zeigt sich, dass mit der Kompromissunfähigkeit Vernunft und Verantwortlichkeit begraben werden.

Sie haben Ihren Führerschein aufgrund einer Alkoholfahrt verloren - aufgrund einer Promillezahl von 1,6 und mehr? Oder w...
07/03/2021

Sie haben Ihren Führerschein aufgrund einer Alkoholfahrt verloren - aufgrund einer Promillezahl von 1,6 und mehr? Oder wegen zwei Fahrten mit geringeren Promillewerten? In beiden Fällen wird es zu einer MPU-Anordnung von Seiten des Straßenverkehrsamtes kommen, sobald Sie einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gestellt haben.

Sie fragen sich, ob Sie Abstinenznachweise erbringen müssen, um bei der MPU eine Chance zu haben oder ob es lediglich um einen anderen Umgang mit Alkohol geht, der nicht nur argumentiert wird sondern auch erprobt ist?

Wir helfen bei der Beantwortung dieser und anderer Fragen und geben Ihnen Sicherheit für Ihre anstehende MPU.

Vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenloses Infogespräch unter 0173 5 33 97 86 - wir freuen uns auf Sie!

23/12/2020
19/08/2020

Sie möchten sich gern auf Ihre anstehende MPU vorbereiten, sind aber beruflich und privat so stark eingespannt, dass es Ihnen schwer fällt oder sogar unmöglich ist, noch weitere Präsenztermine bei Ihrem Verkehrstherapeuten vor Ort wahrzunehmen?

Wir bieten auch online Beratung und Therapie an: via Skype, Zoom oder Video what´s app - für Sie bequem von zuhause aus!

Führen Sie ein online Probe-Informationsgespräch mit uns, um festzustellen, ob diese Kommunikationsform für Sie stimmig und weiter führend ist.

Gern empfangen wir Sie natürlich auch persönlich in unseren Praxen für Verkehrstherapie in Wuppertal oder Hagen!

FON 0173 5 33 97 86 oder 0171 266 43 24.

28/07/2020

Ich fahre über die Autobahn. Ich denke daran, dass ich heute viel zu spät losgefahren bin... Werde ich pünktlich zu meinem Termin da sein? Heute Abend muss ich noch ganz dringend mit X telefonieren, oh Gott, das wird ein schwieriges Gespräch...

Kennen Sie solche Gedanken? Gedanken, die kommen, Sie vereinnahmen, Ihnen "anhaften" während Sie doch Autofahren und sich eigentlich auf den Verkehr konzentrieren sollten/wollten?

Oft sind auch noch mit diesen Gedanken verbundene, unangenehme Gefühle mit im Spiel und führen dazu, NICHT auf die Geschwindigkeit zu achten, die Verkehrsschilder NICHT zu beachten, den Schulterblick beim Spurwechsel zu "vergessen".

Eine solche Haltung führt häufig dazu, Punkte in Flensburg zu "sammeln" - schlimmstenfalls bei einem Punktekonto von 8 und mehr Punkten den Führerschein zu verlieren und zur MPU zu müssen.

In unseren verkehrstherapeutischen Maßnahmen lernen Sie, dass Sie durchaus Einfluss darauf haben, was ihre Gedanken und Gefühle mit Ihnen so machen - sie diesen nicht hilflos ausgeliefert sind - auch wenn es sich manchmal so anfühlt!
Damit können Sie dann auch Ihre Probleme im Straßenverkehr in den Griff bekommen.

Trauen Sie sich, haben Sie Mut, Neues auszuprobieren - und: Glauben Sie sich nicht alles, was Sie denken!

20/07/2020

Fange nie an aufzuhören - höre nie auf anzufangen (Cicero).

Ab dem 01.08.2020 gibt es uns auch in Hagen!

Wir eröffnen eine Zweigstelle. Ab August ist die IVT-NRW auch in der Lange Straße 23 - 25, 58089 Hagen vertreten. Hier bieten wir sowohl verkehrstherapeutische Einzelgespräche als auch Intensiv-Wochenendseminare sowie Kompakttage oder Check-up-Gespräche an.

Wollen Sie sich sinnvoll auf die MPU vorbereiten und sicher in das ca. einstündige Prüfungsgespräch gehen, was u.a. darüber entscheidet, ob Sie Ihren Führerschein zurück erhalten? Dann rufen Sie uns gerne an und verabreden Sie mit uns ein kostenloses Info-Gespräch (unter 0171 2664324).

Unsere Therapie und Beratung bezieht sich auf alle Fragestellungen: Drogen, Alkohol, Punkte und Straftaten.

Wir freuen uns auf Sie!

10/07/2020

Nun ist es soweit: Die im April verabschiedete STVO-Novelle wird zunächst auf Eis gelegt - wegen eines Formfehlers.

Der Fehler läge beim Bundesverkehrsministerium, moniert das Bundesjustizministerium: Es habe zu wenig Zeit gegeben, die Novelle angemessen zu prüfen.

Fahrverbote für Raser werden demnach aktuell nicht verhängt, es gilt vorerst der alte Bußgeldkatalog - so wird es von den meisten Ländern gehandhabt.

Tatsächlich ein Grund zum Jubeln?

04/07/2020

Der neue Bußgeldkatalog gilt, er gilt nicht, er gilt, er gilt nicht...

Die Diskussion um die STVO-Novelle hat in den letzten Wochen hohe Wellen geschlagen. Die ab dem 28.04.20 in Kraft getretene STVO hatte eine Verschärfung der Bußgeld- sowie der Fahrverbotsregelungen für Autofahrer zur Folge gehabt.

Der Aufschrei war groß, auch der ADAC empörte sich, Bundesverkehrsminister Scheuer knickte bereits ein und schloss sich dem Urteil der Unverhältnismäßigkeit an.
Um auf dieser Welle weiterhin reiten zu können, hilft aktuell ein Formfehler, den es bei der Formulierung der Gesetzestexte gab, die Verletzung des Zitiergebotes, das nicht eingehalten wurde.

Aus diesem Sachverhalt entstand sehr schnell die in der Presse und vom ADAC verbreitete Meinung, die Verordnung und die hiermit verbundenen Bußgelder und Fahrverbote seien unwirksam, da juristisch unklar.

Brandaktuell wurde auch diese Auffassung erneut korrigiert: Ganz oder teilweise ungültig ist die Novelle erst dann, wenn das Bundesverfassungsgericht sie als nichtig erklärt hat.
Das kann dauern. So bleibt es zunächst in das Ermessen der Bundesländer gestellt, die geänderten Regelungen anzuwenden oder nicht.
Hier wäre eine juristische Eindeutigkeit und bundeseinheitliche Handhabung wünschenswert.

Solange dürfen wir weiterhin Gänseblümchenblätter zupfen...

21/05/2020

Ist die STVO-Novelle "unverhältnismäßig"? Zu "streng"? Oder gar "ungerecht"? Seit dem 28.04.2020 gilt der neue Bußgeldkatalog - nun will Verkehrsminister Andreas Scheuer ihn in Teilen wieder rückgängig machen. Durch diese Situation - die Neuregelungen einerseits umzusetzen, sie andererseits aber auch zu stoppen und in Frage zu stellen - existiert z. Zt. eine große Unklarheit und Verunsicherung aller Verkehrsteilnehmer. Daher fordert der ADAC eine rasche Klärung und findet Herrn Scheuers Absicht nachzubessern "vernünftig". Der Automobilclub Mobil spricht gar von einer "Führerschein-Falle"!

Doch wer befindet sich hier eigentlich in einer "Falle"? Die Novelle betrifft im Hinblick auf die Verschärfung von Strafen (mehr Punkte, höhere Bußgelder, früheres Fahrverbot) vor allem den Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer: der Fahrradfahrer, der Verunfallten, der Schwerbehinderten.
Diese sind nämlich betroffen, wenn keine Rettungsgasse gebildet wird, durch falsches Parken Rettungsfahrzeuge behindert oder Schwerbehindertenplätze blockiert werden. Durch Raserei werden Menschen verletzt oder getötet - das ist "unverhältnismäßig"!

Die beabsichtigte Rücknahme schärferer Regeln als "vernünftig" einzustufen entspricht dem blanken Zynismus einer Denkweise, die Lobbyismus, Individualismus und Wirtschaftlichkeit um jeden Preis an die erste Stelle setzt.

Adresse

WesendonkStr. 1a
Wuppertal
42103

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