24/07/2023
Seit dem 01.07.2023 sind die neuen Beurteilungskriterien für Fahreignung in Kraft getreten. Nach diesen Kriterien müssen die MPU-Gutachter ihre Gutachten erstellen, sie entscheiden darüber, ob der Kunde ein positives oder ein negatives Gutachten erhält.
Informieren Sie sich über diese neuen Regularien!
Die Änderungen sind vielfältig und betreffen u.a. die Mindestanforderungen an Abstinenznachweise bzw. screenings, die sich auf 15 Monate (!) - bei einer fortgeschrittenen Alkohol-/Drogenproblematik erhöht haben.
Bei einer Alkoholgefährdung ist jetzt genau definiert, dass das veränderte, reduzierte Trinkverhalten mindestens 6 Monate erprobt sein muss (Trinkkonzept!).
Bei einer Alkoholabhängigkeit kann der Betroffene schon während einer ambulanten oder stationären Entwöhnungsbehandlung mit den Abstinenznachweisen beginnen - der nachgewiesene Zeitraum beträgt 15 Monate.
Von besonderer Bedeutung sind auch die Zeitabstände, die nach einer therapeutischen Maßnahme (Psychotherapie, Verkehrstherapie, Suchtberatung) bis zur MPU eingehalten werden müssen, diese Anforderungen dienen dazu, die Stabilität des Verhaltens zu sichern.
Informieren Sie sich über diese Änderungen - um bei der MPU erfolgreich zu sein. Wir helfen Ihnen gern!