31/01/2026
ACHTUNG E-SCOOTER
✅ Ab dem 30. Januar 2026 ist die Anmeldung des E-Scooters im Nationalen Register für Leichte Persönliche Fahrzeuge (DGT) Teil der neuen Vorschriften, die die praktische Umsetzung der Versicherungspflicht ermöglichen.
✅ Eine Haftpflichtversicherung für Elektroroller ist ebenfalls verpflichtend, da das Register bereits in Betrieb ist und eine Voraussetzung für den Abschluss der Versicherung darstellt.
📌 Die Anmeldung erfolgt online über die elektronische Plattform der DGT und erzeugt eine Plakette bzw. Kennzeichnung, die am E-Scooter angebracht werden muss.
📌 Folgen bei Nichtbeachtung
🚫 Wer mit einem E-Scooter ohne Anmeldung/Registrierung und ohne verpflichtende Versicherung fährt, kann mit Bußgeldern belegt werden:�Bußgelder von etwa 202 € bis 800 € oder mehr, je nach Fahrzeugtyp und Art des Verstoßes.